WO-LPVG Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Die Abkürzung WO-LPVG steht für Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz. Diese Regelung legt die Verfahrensregeln für die Wahl von Personalvertretungen im öffentlichen Dienst auf Landesebene fest. Sie regelt unter anderem die Wahlverfahren, die Bestimmung der Wahlberechtigten und die Organisation der Wahl. Die WO-LPVG ist eine wichtige Grundlage für die demokratische Auswahl von Personalvertretern und die Mitbestimmung der Belegschaft im öffentlichen Dienst. Juristisch