WMVO Werkstätten-Mitwirkungsverordnung Die Abkürzung WMVO steht für "Werkstätten-Mitwirkungsverordnung" und bezieht sich auf eine Verordnung im juristischen Kontext. Diese Verordnung findet Anwendung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) und regelt die Mitbestimmung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Die WMVO stellt damit sicher, dass die Rechte und Interessen der betroffenen Personen gewahrt werden und sie aktiv an Entscheidungsprozessen teilhaben können. Juristisch