WGG Wegfall der Geschäftsgrundlage Die Abkürzung WGG steht für "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Dabei handelt es sich um einen juristischen Begriff, der besagt, dass eine Vertragsgrundlage aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Veränderungen nicht mehr gegeben ist. In solchen Fällen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt oder die Vertragsbedingungen angepasst werden. Die Regelung des WGG dient dazu, Vertragsparteien vor unzumutbaren Belastungen zu schützen, wenn sich die Grundlage ihres Vertrags wesentlich verändert hat. Juristisch
WGG Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz WGG steht für Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, ein juristisches Gesetz, das die Förderung von gemeinnützigen Wohnprojekten regelt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten zu schaffen und spekulativen Wohnraummissbrauch einzudämmen. Es enthält Bestimmungen zur Mietpreisgestaltung, zur Vergabe von Wohnungen und zur Überwachung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsunternehmen. Das WGG spielt eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Förderung von sozial verantwortlichem Wohnraum. Juristisch