WEG Wohnungseigentümergemeinschaft WEG steht für "Wohnungseigentümergemeinschaft" und bezieht sich auf einen Zusammenschluss von Personen, die gemeinschaftlich Eigentümer einer Wohnanlage sind. In der Regel handelt es sich dabei um einzelne Wohnungen oder Gebäude, die in mehrere Eigentumseinheiten aufgeteilt sind. Die WEG ist eine rechtliche Institution, die unter anderem für die Verwaltung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes verantwortlich ist. Mitglieder einer WEG haben bestimmte Rechte und Pflichten, die im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt sind. Juristisch
WEG Wohnungseigentumsgesetz Das Kürzel "WEG" steht für das Wohnungseigentumsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse von Wohnungseigentümern in Deutschland. Es legt unter anderem die Verteilung der Kosten und die Organisation der Wohnungseigentümergemeinschaft fest. Das WEG regelt auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer in Bezug auf ihre Wohnungen und Gemeinschaftsräume. Es bietet somit eine rechtliche Grundlage für das gemeinschaftliche Zusammenleben von Wohnungseigentümern. Juristisch