VRLG Vorsitzender Richter am Landgericht Die Abkürzung VRLG steht für "Vorsitzender Richter am Landgericht" und bezeichnet den höchsten Richter in einem Verfahren vor einem Landgericht. Als Vorsitzender leitet er die Verhandlung, sorgt für einen geregelten Ablauf und trifft gemeinsam mit seinen beiden Beisitzern Entscheidungen in rechtlichen Streitfällen. Der VRLG spielt eine zentrale Rolle in der Rechtssprechung und trägt maßgeblich zur Gewährleistung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens bei. Juristisch