VRG Veranlagungs- und Risikogemeinschaft VRG steht für "Veranlagungs- und Risikogemeinschaft" und ist eine juristische Bezeichnung. Diese Abkürzung kennzeichnet eine Gruppe von Personen oder Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam Risiken zu tragen und bestimmte Vermögenswerte anzulegen. Durch die Bildung einer VRG können die beteiligten Parteien ihre Ressourcen bündeln und so von einer gemeinsamen Verwaltung und gemeinsamen Chancen und Risiken profitieren. Juristisch