VRegV Vorsorgeregisterverordnung Die Abkürzung VRegV steht für "Vorsorgeregisterverordnung". Die Vorsorgeregisterverordnung regelt die Eintragung von Vorsorgedokumenten, wie beispielsweise Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, in ein zentrales Register. Dadurch werden die persönlichen Vorsorgedokumente bei Bedarf schnell auffindbar und können im Ernstfall wirksam genutzt werden. Die VRegV dient somit dem Schutz und der Umsetzung individueller Vorsorgewünsche. Juristisch