VRegGebS Vorsorgeregister-Gebührensatzung Das Kürzel "VRegGebS" steht für "Vorsorgeregister-Gebührensatzung". Es handelt sich dabei um eine rechtliche Regelung, die die Gebühren für die Eintragung in das Vorsorgeregister festlegt. Das Vorsorgeregister ermöglicht es Personen, ihre Vorsorgewünsche im Falle von Unfällen oder schweren Erkrankungen rechtzeitig festzuhalten und im Ernstfall umzusetzen. Die Gebührensatzung legt demnach fest, welche Kosten für die Eintragung und Verwaltung dieser Wünsche anfallen. Juristisch