VorlV Vorläuferstoffeverordnung Die VorlV ist die Abkürzung für "Vorläuferstoffeverordnung". Diese Verordnung regelt in juristischem Kontext den Umgang mit chemischen Vorläuferstoffen, die für die Herstellung illegaler Drogen verwendet werden könnten. Die VorlV dient dazu, den Handel und die Verbreitung solcher Substanzen zu kontrollieren und zu überwachen, um Missbrauch und illegalen Drogenhandel einzudämmen. Juristisch