VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOF steht für "Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen". Diese Abkürzung bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen und Verfahrensregeln für die Vergabe von Aufträgen an Freiberufler. Die VOF regelt unter anderem die Ausschreibung, Bewertung und Vergabe von Aufträgen in verschiedenen Berufsgruppen, wie beispielsweise Architekten, Ingenieuren oder Gutachtern. Sie dient dazu, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Qualität der freiberuflichen Leistungen zu gewährleisten. Juristisch