VKH Verfahrenskostenhilfe VKH steht für "Verfahrenskostenhilfe" und bezieht sich auf eine rechtliche Unterstützung für Personen, die sich einen Prozess vor Gericht finanziell nicht leisten können. Das Verfahrenskostenhilfegesetz ermöglicht es bedürftigen Personen, Kosten wie Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zu reduzieren oder ganz zu übernehmen, um ihnen den Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Diese Unterstützung wird auf Grundlage des Einkommens und Vermögens des Antragstellers gewährt. VKH ist eine wichtige Maßnahme, um das Recht auf ein faires Verfahren für alle Bürger sicherzustellen. Juristisch