VersAusglKassG Gesetz über die Versorgungsausgleichskassen Das Gesetz über die Versorgungsausgleichskassen, abgekürzt VersAusglKassG, regelt in juristischen Kontexten die Organisation und Funktion von Kassen, die für den Ausgleich der Rentenansprüche geschiedener Ehepartner zuständig sind. Dieses Gesetz stellt sicher, dass beide Parteien gerecht an den während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen beteiligt werden. Juristisch