vern. verneinend Die Abkürzung "vern." steht für "verneinend" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie wird genutzt, um eine ablehnende Haltung oder eine negative Antwort auszudrücken. Diese Abkürzung signalisiert, dass eine Aussage oder eine Anfrage negativ beantwortet wird und somit eine Ablehnung oder Verneinung erfolgt. Juristisch