Bedeutungen der Schreibweise "VerkPrV"

VerkPrV Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin Die Abkürzung "VerkPrV" steht für "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin". Diese Verordnung regelt die Prüfungsvoraussetzungen, -inhalte und -abläufe zur Erlangung des anerkannten Abschlusses im Bereich Verkehrsfachwirt. Juristisch

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