VBI Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht VBI steht für "Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht". Diese Abkürzung bezeichnet eine Juristenposition, die als offizieller Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht agiert. Der VBI hat die Aufgabe, die Interessen des Bundes in bestimmten Verfahren zu vertreten und somit eine rechtliche Unterstützung für die Regierung zu bieten. Juristisch