VAHR Versorgungsausgleich-Härtegesetz VAHR steht für das "Versorgungsausgleich-Härtegesetz". Dieses Gesetz wurde erlassen, um Härten im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu regeln. Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, das bei der Scheidung von Ehegatten angewendet wird, um die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte gerecht auf beide Partner aufzuteilen. Das VAHR ermöglicht es, in bestimmten Fällen von Regelungen des Versorgungsausgleichs abzuweichen, um individuelle Härten auszugleichen. Es bietet somit eine rechtliche Grundlage, um bei besonderen Umständen eine gerechte Verteilung der Versorgungsanrechte zu gewährleisten. Juristisch