UZwGBw Unmittelbarer Zwang-Gesetz Bundeswehr UZwGBw steht für "Unmittelbarer Zwang-Gesetz Bundeswehr" und bezieht sich auf die rechtliche Grundlage für den Einsatz unmittelbaren Zwangs durch die Bundeswehr. Dieses Gesetz regelt die Befugnisse und Grenzen des Einsatzes von Gewalt zur Durchsetzung von hoheitlichen Aufgaben durch die Bundeswehr im Inland. Es dient zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in besonderen Situationen, in denen die Einsatzkräfte der Polizei nicht ausreichen. Juristisch