UZwG Unmittelbarer Zwang-Gesetz UZwG steht für "Unmittelbarer Zwang-Gesetz" und bezieht sich auf ein juristisches Konzept. Dieses Gesetz regelt die rechtliche Grundlage und Durchführung des unmittelbaren Zwangs, also den Einsatz unmittelbarer physischer Gewalt seitens der staatlichen Behörden zur Durchsetzung von Rechten und Pflichten. Es legt dabei fest, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln der unmittelbare Zwang angewendet werden darf. Juristisch