UVPV Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung Die Abkürzung UVPV steht für "Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung". Diese Verordnung legt fest, unter welchen Umständen in der Schweiz eine Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Vorhaben durchgeführt werden muss. Ziel ist es, Umweltauswirkungen frühzeitig zu erkennen und bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Die UVPV regelt dabei den Ablauf und die Inhalte der Prüfung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie dient dazu, einen angemessenen Schutz der Umwelt zu gewährleisten und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Juristisch