UStZustV Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer Die Abkürzung UStZustV steht für die "Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer". Diese Verordnung legt fest, welche Finanzämter in Deutschland für die Bearbeitung von Umsatzsteuerangelegenheiten von ausländischen Unternehmen zuständig sind. Juristisch