Urk. Urkunde Die Abkürzung "Urk." steht für Urkunde. Urkunden sind schriftliche Dokumente, die Beweiskraft besitzen. Im juristischen Kontext werden Urkunden häufig verwendet, um Rechtsansprüche oder Verträge zu belegen. Die Abkürzung "Urk." wird verwendet, um den Begriff "Urkunde" in Texten oder Dokumenten kompakt darzustellen. Juristisch