UkV Unabkömmlichstellungsverordnung UkV steht für "Unabkömmlichstellungsverordnung" und bezieht sich auf eine Verordnung, die die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung regelt. In juristischem Kontext wird diese Verordnung angewendet, um bestimmte Personen oder Stellen vorübergehend von anderen Verpflichtungen freizustellen. Die UkV dient als rechtliche Grundlage, um etwaige Konflikte oder Unsicherheiten bei der Anordnung der Unabkömmlichstellung zu klären. Juristisch