TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD steht für "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" und regelt die Arbeitsbedingungen und das Gehalt für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Er gilt für Beschäftigte von Bund und Kommunen sowie für zahlreiche andere Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kitas und Verkehrsbetriebe. Der TVöD legt die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung bei Krankheit und weitere arbeitsrechtliche Themen fest. Durch diesen Tarifvertrag wird eine einheitliche und geregelte Grundlage für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geschaffen. Juristisch