TrinkwV 2001 Trinkwasserverordnung Die Abkürzung TrinkwV 2001 steht für Trinkwasserverordnung von 2001. Diese gesetzliche Regelung legt die Anforderungen fest, die an die Qualität des Trinkwassers gestellt werden. Sie regelt unter anderem die Untersuchungspflichten der Wasserversorger, den Grenzwert für verschiedenen Substanzen im Trinkwasser sowie Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserqualität. Durch die Trinkwasserverordnung wird gewährleistet, dass das in Deutschland zur Verfügung gestellte Trinkwasser den hygienischen Anforderungen entspricht und bedenkenlos konsumiert werden kann. Juristisch