TKÜV Telekommunikations-Überwachungsverordnung Die TKÜV steht für Telekommunikations-Überwachungsverordnung und regelt die rechtlichen Bestimmungen zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen. Sie legt fest, welche Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung erlaubt sind und unter welchen Voraussetzungen sie durchgeführt werden dürfen. Die TKÜV dient dabei dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, bei der Aufklärung von Straftaten Kommunikationsinhalte zu überwachen und zu sichern. Juristisch