ThUG Therapieunterbringungsgesetz Das Kürzel ThUG steht für das "Therapieunterbringungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken oder suchtkranken Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Es ermöglicht ihre stationäre Behandlung in geschlossenen Einrichtungen, um eine angemessene Therapie und Betreuung zu gewährleisten, wobei der Schutz der Patientenrechte und der individuellen Freiheit berücksichtigt werden. Das ThUG wird in juristischen Zusammenhängen oft als Abkürzung verwendet. Juristisch