SUrlV Sonderurlaubsverordnung Die Abkürzung SUrlV steht für "Sonderurlaubsverordnung". Diese Verordnung regelt den Anspruch auf Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes. Dabei werden spezielle Situationen wie beispielsweise die Pflege naher Angehöriger oder die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt. Die SUrlV ermöglicht es den Betroffenen, zusätzlichen Urlaub zu nehmen, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Juristisch