StImmÜbkG Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität Das StImmÜbkG steht für das Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität. Es regelt die Immunität von Staaten vor Gerichtsverfahren und bezieht sich auf das Übereinkommen, das zwischen europäischen Staaten abgeschlossen wurde. Das Gesetz ist relevant im juristischen Kontext und legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um gegen einen Staat rechtlich vorgehen zu können. Juristisch