SterilEntschAufhG Gesetz zur Aufhebung von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte Die Abkürzung SterilEntschAufhG steht für das Gesetz zur Aufhebung von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte. Dieses Gesetz dient dazu, Sterilisationsentscheidungen, die von den ehemaligen Erbgesundheitsgerichten getroffen wurden, aufzuheben. Es ermöglicht den Betroffenen, ihre Selbstbestimmung in reproduktiven Angelegenheiten wiederzuerlangen und ihre individuellen Rechte zu schützen. Das SterilEntschAufhG ist ein wichtiges Instrument, um vergangenes Unrecht aufzuarbeiten und den Opfern von Zwangssterilisationen Gerechtigkeit zuteilwerden zu lassen. Juristisch