StAG Staatsangehörigkeitsgesetz StAG steht für das Staatsangehörigkeitsgesetz, welches die rechtlichen Bestimmungen zur Erlangung und zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit regelt. Das StAG legt fest, wer als Deutscher gilt, wie die Staatsangehörigkeit erworben werden kann und unter welchen Umständen sie entzogen werden kann. Es ist eines der zentralen Gesetze im deutschen Staats- und Verwaltungsrecht. Juristisch