SolvV Solvabilitätsverordnung Die SolvV ist die Abkürzung für die Solvabilitätsverordnung, eine Regelung im juristischen Bereich. Sie regelt die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen. Die Verordnung stellt sicher, dass diese Finanzinstitute über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um potenzielle Verluste abdecken und ihre Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Die SolvV dient somit dem Schutz der Stabilität des Finanzsystems und der Sicherheit der Kunden dieser Institute. Juristisch