SeeDTauglV Seediensttauglichkeitsverordnung Die Abkürzung "SeeDTauglV" steht für die "Seediensttauglichkeitsverordnung". Diese Verordnung regelt die medizinische und physische Tauglichkeit von Personen, die im maritimen Bereich tätig sein möchten. Sie stellt sicher, dass Seeleute fit genug sind, um den Anforderungen und Herausforderungen des Seedienstes gerecht zu werden und die Sicherheit auf See zu gewährleisten. Juristisch