SchwG Schwurgericht SchwG steht für Schwurgericht, eine spezialisierte Gerichtsinstanz in Deutschland. Das Schwurgericht ist für die Verhandlung von schweren Straftaten zuständig, insbesondere für Delikte wie Mord oder Totschlag. Es besteht aus Berufsrichtern und Geschworenen und gewährleistet eine sorgfältige und gerechte Behandlung von schwerwiegenden Straftaten. Juristisch