SchwAV Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung Die Abkürzung SchwAV steht für "Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung". Diese Verordnung regelt die finanzielle Ausgleichspflicht für Unternehmen, die nicht ausreichend Schwerbehinderte beschäftigen. Sie legt fest, dass betroffene Unternehmen eine Abgabe entrichten müssen, um damit die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu fördern. Juristisch