SchuFV Schuldnerverzeichnisführungsverordnung Die SchuFV ist die Abkürzung für die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung. Diese Verordnung regelt die Führung des Schuldnerverzeichnisses gemäß § 882 b ZPO n. F. ab dem 1. Januar 2013. Im Schuldnerverzeichnis werden Personen erfasst, die offene Schulden haben und gegenüber Gläubigern zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig sind. Die SchuFV dient der Transparenz und ermöglicht es Gläubigern, Informationen über Schulden und finanzielle Verhältnisse von potentiellen Schuldnern zu erhalten. Juristisch