SchiffsBelWertV Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung Die Abkürzung "SchiffsBelWertV" steht für die "Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Bewertung von Schiffen für Beleihungszwecke im juristischen Kontext. Sie legt fest, nach welchen Kriterien der Wert eines Schiffes ermittelt werden soll und dient somit als wichtige Grundlage für finanzielle Transaktionen im Schifffahrtsbereich. Juristisch