SchBesV Schiffsbesetzungsverordnung Die Abkürzung SchBesV steht für "Schiffsbesetzungsverordnung". Diese Verordnung regelt in juristischem Kontext die Mindestanzahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder auf Schiffen. Sie dient der Gewährleistung einer sicheren und effizienten Schiffsführung sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt. Die Schiffsbesetzungsverordnung legt auch fest, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten die einzelnen Besatzungsmitglieder haben. Juristisch