SächsVSG Sächsisches Verfassungsschutzgesetz Das Kürzel "SächsVSG" steht für das "Sächsische Verfassungsschutzgesetz". Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, Befugnisse und Organisation des Verfassungsschutzes im Bundesland Sachsen. Es dient der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutz der demokratischen Grundordnung. Durch das SächsVSG werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr innerhalb des Freistaates Sachsen festgelegt und der Schutz der Bevölkerung vor extremistischen oder terroristischen Aktivitäten sichergestellt. Juristisch