SächsJG Sächsisches Justizgesetz Das Kürzel "SächsJG" steht für das Sächsische Justizgesetz. Es regelt die rechtlichen Bestimmungen und Verfahrensweisen im Justizwesen des Freistaats Sachsen. Das Gesetz legt unter anderem die Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben der sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften fest. Es dient der Sicherstellung einer rechtsstaatlichen und effektiven Justiz in Sachsen. Juristisch