Bedeutungen der Schreibweise "SaDV"

SaDV Sammelantrags-Datenträger-Verordnung Die Abkürzung SaDV steht für "Sammelantrags-Datenträger-Verordnung". Diese Verordnung regelt die Einreichung von Sammelanträgen in juristischen Verfahren. Dabei erfolgt die Übermittlung der Antragsunterlagen in digitaler Form auf einem Datenträger. Die SaDV legt die technischen Anforderungen für diese Datenträger fest, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf bei der Antragseinreichung zu gewährleisten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen