RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG steht für "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten für ihre anwaltliche Tätigkeit. Es legt fest, wie viel ein Anwalt für seine verschiedenen Leistungen, wie beispielsweise Beratung, Vertretung vor Gericht oder das Verfassen von Schriftsätzen, in Rechnung stellen darf. Das RVG stellt sicher, dass die Vergütung angemessen und transparent ist und schützt sowohl die Interessen der Anwälte als auch der Mandanten. Juristisch
RVG Reichsverwaltungsgericht Das RVG steht für Reichsverwaltungsgericht und bezieht sich auf eine frühere Gerichtsinstanz im deutschen Rechtssystem. Das Reichsverwaltungsgericht war zuständig für die Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts und hatte die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgern oder anderen juristischen Personen zu klären. Es fungierte als oberstes Verwaltungsgericht während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Juristisch