RSanV Verordnung über die Tätigkeit als Rettungssanitäter RSanV steht für "Verordnung über die Tätigkeit als Rettungssanitäter" und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung des Berufs als Rettungssanitäter. Die Verordnung legt unter anderem die Qualifikationsanforderungen, Aufgabenbereiche und Pflichten fest, die ein Rettungssanitäter zu erfüllen hat. Sie dient somit dem Schutz der Patienten und der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Notfallversorgung durch qualifiziertes Fachpersonal. Juristisch