RiAG Richter am Amtsgericht Die Abkürzung RiAG steht für "Richter am Amtsgericht". Ein RiAG ist ein Jurist, der als Richter an einem Amtsgericht tätig ist. Amtsgerichte sind in Deutschland die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf lokaler Ebene. Richter am Amtsgericht sind vor allem zuständig für Zivil- und Strafsachen in erster Instanz. Sie nehmen wichtige Entscheidungen im Justizsystem wahr und tragen zur Rechtsprechung bei. Juristisch