RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Die Abkürzung RGZ steht für "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen". Dabei handelt es sich um eine amtliche Sammlung von Urteilen, die vom Reichsgericht – dem höchsten Gericht für Zivilsachen im Deutschen Reich – gefällt wurden. Die RGZ dient als wichtige juristische Quelle und beinhaltet wegweisende Entscheidungen, die als Grundlage für die Auslegung des Zivilrechts herangezogen werden können. Juristisch