RFRL Richtlinie 2008/115/EG Die Abkürzung RFRL steht für Richtlinie 2008/115/EG, auch bekannt als Rückführungsrichtlinie. Diese juristische Norm regelt die Grundsätze und Verfahren für die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht in ihre Heimatländer. Die Richtlinie legt unter anderem fest, welche Rechte und Pflichten für die betroffenen Personen gelten und wie die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Rückführung vorgehen müssen. Sie dient dazu, eine einheitliche und faire Behandlung von betroffenen Personen in der Europäischen Union zu gewährleisten. Juristisch