RechPensV Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds RechPensV ist die Abkürzung für die Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds. Diese Verordnung legt die genauen Vorschriften fest, wie die finanzielle Berichterstattung von Pensionsfonds erfolgen muss. Sie regelt beispielsweise, wie die Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang gestaltet werden sollen. Die RechPensV dient somit der Sicherstellung einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der finanziellen Lage von Pensionsfonds. Juristisch