RBSFV Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz Die Abkürzung RBSFV steht für "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz". Dabei handelt es sich um eine rechtliche Regelung, die die regelmäßige Anpassung der Regelbedarfsstufen gemäß dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz vorschreibt. Diese Regelung betrifft die Festlegung der finanziellen Leistungen im Bereich der Sozialhilfe und dient der Bedarfsermittlung für verschiedene Lebenssituationen. Juristisch