RBEG Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz RBEG steht für das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Festlegung der Regelbedarfe im Sozialrecht. Dabei werden die finanziellen Bedarfe von Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ermittelt und festgelegt. Das RBEG bildet somit eine wichtige Grundlage für die Berechnung von sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Es dient dazu, eine gerechte und angemessene Unterstützung für bedürftige Personen zu gewährleisten. Juristisch