RANLR Rechtsanwaltsniederlassungsrichtlinie Die Abkürzung RANLR steht für "Rechtsanwaltsniederlassungsrichtlinie". Diese Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedingungen für die Niederlassung von Rechtsanwälten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen und Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen, die Rechte und Pflichten der niedergelassenen Rechtsanwälte sowie den freien Dienstleistungsverkehr in diesem Bereich innerhalb der Europäischen Union. Juristisch