RADLR Rechtsanwaltsdienstleistungsrichtlinie RADLR steht für "Rechtsanwaltsdienstleistungsrichtlinie", eine rechtliche Richtlinie, die die Erbringung von Dienstleistungen durch Rechtsanwälte regelt. Diese Richtlinie enthält Bestimmungen bezüglich der Zulassung, Ausbildung und Berufsausübung von Rechtsanwälten. Sie zielt darauf ab, einen einheitlichen und qualitativ hochwertigen Rechtsanwaltsdienstleistungssektor in der Europäischen Union zu schaffen. Juristisch